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   BSG, 27.07.2005 - B 12 KR 75/04 B   

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https://dejure.org/2005,42970
BSG, 27.07.2005 - B 12 KR 75/04 B (https://dejure.org/2005,42970)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2005 - B 12 KR 75/04 B (https://dejure.org/2005,42970)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - B 12 KR 75/04 B (https://dejure.org/2005,42970)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 27.07.2005 - B 12 KR 75/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 27.07.2005 - B 12 KR 75/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 75/92

    Beschwerde - Verweisung - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 27.07.2005 - B 12 KR 75/04 B
    Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und eine Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG aufzuzeigen (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 67) und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 14).
  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur

    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 27. Juli 2005 - B 12 KR 75/04 B -,.
  • BSG, 12.11.2007 - B 12 KR 75/06 B
    7 Die Beschwerdebegründung des Klägers im Schriftsatz vom 19.10.2006 stimmt unter den Ziffern I und II im Wesentlichen bis hin zu ihrem Wortlaut mit der im Verfahren B 12 KR 75/04 B von seinen Prozessbevollmächtigten vorgelegten Begründung überein.

    Der Senat hat in dem Verfahren B 12 KR 75/04 B die Nichtzulassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung als unzulässig verworfen und in seinem Beschluss vom 27.7.2005 hierzu ausgeführt, dass schon keine Rechtsfrage aufgeworfen, sondern nur die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils des LSG gerügt werde.

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